1 Die Vereinbarung tritt am 1. Oktober 2011 in Kraft. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
2 Die Vertragsparteien können die Vereinbarung jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen mittels Austausch von Verbalnoten abändern.
3 Jede Vertragspartei kann die Vereinbarung jederzeit unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten ab der Mitteilung der Kündigung kündigen oder mit sofortiger Wirkung suspendieren.
Geschehen in Wien, am 28. Juni 2011 in zwei Urschriften, jede in deutscher Sprache.
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