Die Schweizerische Eidgenossenschaft vertritt gemäß Artikel 8 des Visakodex die Republik Österreich in Tiflis (Georgien) bei der Bearbeitung von Visumanträgen und der Erteilung einheitlicher, grundsätzlich für das Hoheitsgebiet aller Vertragsparteien und assoziierten Staaten des Übereinkommens vom 19. Juni 1990 zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen 2 (Schengener Durchführungsübereinkommen) gültiger Visa.
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2 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 90/1997 idF BGBl. I Nr. 36/2004.
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