1. Der Rat wird vom Internationalen Leitenden Beirat beraten, der aus bis zu fünfzehn Mitgliedern besteht, die bedeutende Persönlichkeiten mit herausragenden Qualifikationen sind und breitgefächerte berufliche Hintergründe haben, die für die Tätigkeiten der Akademie von Bedeutung sind.
2. Die Funktion des Internationalen Leitenden Beirates ist es, über die Tätigkeiten der Akademie zu reflektieren und Stellungnahmen und Empfehlungen abzugeben, auf welche Weise der höchste Standard in Bezug auf den Zweck der Akademie erreicht und gehalten werden kann.
3. Die Mitglieder des Internationalen Leitenden Beirates sind in ihrer persönlichen Eigenschaft für eine Amtsperiode von sechs Jahren tätig und können wiedergewählt werden. Bei der ersten Wahl werden sieben Mitglieder für eine Amtsperiode von nur drei Jahren gewählt.
4. Der Internationale Leitende Beirat tritt mindestens einmal jährlich zusammen und fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Der Internationale Leitende Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung und wählt sein Präsidium, einschließlich seines Vorsitzenden und Vizevorsitzenden.
5. Der Internationale Leitende Beirat kann dem Rat Personen, die die Voraussetzungen des Absatz 1 erfüllen, zur Wahl in den Internationalen Leitenden Beirat empfehlen.
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