Die Vertragsparteien werden der Zusammenarbeit bei der Entwicklung ökologisch und wirtschaftlich vertretbarer Infrastruktursysteme in folgenden Bereichen höchstes Interesse widmen:
- Landwirtschaft;
- Naturschutz;
- Eisenbahn;
- Luftfahrt;
- Schiffahrt;
- Straßenbau;
- Kommunale Dienstleistungen;
- Telekommunikation;
- Energiewirtschaft;
- Wasserwirtschaft;
- Abfallwirtschaft und Recycling;
- Tourismus.
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