Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ersuchen
Die Justizbehörden des ersuchenden Staates treffen im Hinblick auf das Ersuchen um Übernahme der Strafverfolgung die erforderlichen Maßnahmen, um den ersuchten Staat die Ausübung seiner Strafgerichtsbarkeit zu ermöglichen. Diese Maßnahmen umfassen, wenn sich der Beschuldigte im ersuchenden Staat in Haft befindet, auch dessen Übergabe an die Behörden des ersuchten Staates.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise