Artikel 2
Grenzübergangsstellen
Gemäß Artikel 19 Absatz 1 lit. a des Rückübernahmeabkommens kann die Rückübernahme und Durchbeförderung an folgenden Grenzübergangsstellen erfolgen:
Für die Österreichische Bundesregierung:
Vienna International Airport
Wien-Schwechat
Stadtpolizeikommando Schwechat
Grenzpolizeiinspektion
1300 Flughafen Objekt 102
Tel. +43 (0) 70166/740
Telefax +43 (0) 70166/749
Email: GPI-N-Schwechat-Flughafen@polizei.gv.at
Für die Regierung der Republik Moldau:
Internationaler Flughafen Chişinău
Boulevard Dacia 80/3
Mun. Chişinău
Die zuständigen Behörden der Parteien können, sofern es erforderlich ist, eine Rückführung oder Durchbeförderung auch auf dem Landweg vereinbaren.
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