(Übersetzung) |
Mit der Unterzeichnung des vorliegenden Dokumentes, das ein Teil der Schlussakten der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Antalya 2006) ist, bestätigen die unterzeichnenden Regierungsbevollmächtigten, dass sie die folgenden Erklärungen und Vorbehalte zur Kenntnis genommen haben, die zum Abschluss der Konferenz vorgelegt wurden:
Original: Englisch/Französisch/Spanisch
Für die Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Belgien, die Republik Bulgarien, die Republik Zypern, Dänemark, Spanien, die Republik Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, die Republik Ungarn, Irland, Italien, die Republik Lettland, die Republik Litauen, Luxemburg, Malta, das Königreich der Niederlande, die Republik Polen, Portugal, die Slowakische Republik, die Tschechische Republik, Rumänien, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Republik Slowenien und Schweden:
Die Delegationen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Kandidatenländer, der Republik Bulgarien und der Republik Rumänien, erklären, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die von der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Antalya 2006) angenommenen Urkunden in Übereinstimmung mit ihren aus dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft abgeleiteten Verpflichtungen anwenden werden.
Original: Englisch/Französisch/Spanisch
Für die Bundesrepublik Deutschland, das Fürstentum Andorra, Österreich, die Republik Aserbaidschan, Belgien, die Republik Bulgarien, die Republik Zypern, den Staat Vatikanstadt, die Republik Kroatien, Dänemark, die Republik Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, die Republik Ungarn, Irland, Island, Italien, die Republik Lettland, das Fürstentum Liechtenstein, die Republik Litauen, Luxemburg, Malta, die Republik Moldau, Norwegen, das Königreich der Niederlande, die Republik Polen, Portugal, die Slowakische Republik, die Tschechische Republik, Rumänien, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Republik Serbien, Schweden, die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Türkei:
Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Schlussakten dieser Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Antalya 2006) erklären die Delegationen der genannten Staaten förmlich, dass sie die Erklärungen und Vorbehalte, die ihre jeweiligen Länder bei der Unterzeichnung der Schlussakten der vorangegangenen Konferenzen, die zum Abschluss von Verträgen befugt waren, beibehalten, als ob sie sie bei dieser Konferenz der Regierungsbevollmächtigten in gleicher Weise formuliert hätten.
Original: Englisch/Französisch/Spanisch
Für die Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Belgien, Kanada, die Republik Zypern, die Republik Kroatien, Dänemark, die Republik Estland, Finnland, Frankreich, die Republik Ungarn, Irland, Island, Japan, das Fürstentum Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Norwegen, Neuseeland, das Königreich der Niederlande, die Republik Polen, Portugal, die Slowakische Republik, die Tschechische Republik, Rumänien, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Republik Serbien, die Republik Slowenien, Schweden, die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Türkei:
Die Delegationen der oben genannten Staaten nehmen Bezug auf die Erklärung der Republik Kolumbien (Nr. 58), insoweit diese oder jeder andere entsprechende Text die von den Äquatorstaaten am 3. Dezember 1976 in Bogota abgegebene Erklärung betreffen, und auf den Anspruch dieser Länder, in bestimmten Teilen der Umlaufahn geostationärer Satelliten ihre Souveränitätsrechte auszuüben, und sind der Ansicht, dass dieser Anspruch von dieser Konferenz nicht anerkannt werden kann.
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