Artikel 3
Dieses Protokoll, das einen integrierenden Bestandteil des Abkommens bildet, bleibt so lange in Kraft, wie das Abkommen in Kraft ist und ist anwendbar so lange das Abkommen anwendbar ist.
ZU URKUND DESSEN haben die hiezu gehörig Bevollmächtigten der beiden Regierungen dieses Protokoll unterzeichnet.
GESCHEHEN zu Singapur am Tag des 15. September 2009 in zweifacher Ausfertigung, jede in englischer und deutscher Sprache, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.
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