BundesrechtInternationale VerträgeVisumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen bzw. Spezialpässen (Vereinigte Arabische Emirate)Art. 3

Art. 3

In Kraft seit 02. Februar 2010
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Inhaber von gültigen Diplomaten- oder Spezialpässen der Vereinigten Arabischen Emirate und Diplomaten- oder Dienstpässen der Republik Österreich dürfen in das Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei an jeder von den zuständigen Einwanderungsbehörden zu diesem Zweck genehmigten Stelle ein- und ausreisen und dürfen dabei keinen Beschränkungen außer jenen unterworfen werden, die in Sicherheits-, Einwanderungs-, Zoll-, Gesundheits- und anderen gesetzlichen Vorschriften vorgesehen und auf Inhaber solcher gültiger Pässe rechtlich anwendbar sind.

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