Der in Artikel II Absatz 1 lit. a des Vertrags zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen vom 23. Juni 1960 1 in der Fassung des Zusatzvertrages vom 21. Dezember 1995 2 genannte Betrag von 192 Millionen Schilling wird, beginnend mit dem Jahr 2008, auf 17,295.000 Euro erhöht.
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1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 195/1960.
2 Kundgemacht in BGBl. Nr. 609/1996.
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