Die Vertragsparteien begrüßen die Tätigkeit der gemeinsamen ExpertInnenkommission, die im Interesse der Vereinfachung des gegenseitigen Anerkennungsprozesses der Reifezeugnisse und unter Berücksichtigung des Lissabonner Anerkennungsübereinkommens aus 1997 entsprechende Empfehlungen ausarbeitet.
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