(1) Die Vertragsparteien sind bestrebt, die Kenntnisse über die Kultur des jeweils anderen Staates zu fördern, die kulturelle Zusammenarbeit in allen Bereichen und auf allen Ebenen weiterzuentwickeln und damit zur europäischen kulturellen Identität beizutragen.
(2) In diesem Sinne werden die Vertragsparteien im Rahmen ihrer Möglichkeiten kooperieren, insbesondere bei
a) dem Austausch von Informationen über internationale Konferenzen und Seminare, die den Fragen der Kultur gewidmet sind und auf dem Staatsgebiet der anderen Vertragspartei stattfinden;
b) Gastspielen von KünstlerInnen und Ensembles und bei der Veranstaltung von Konzerten, Festspielen, Theateraufführungen und anderen künstlerischen Darbietungen im Rahmen der direkten Zusammenarbeit von Kulturinstitutionen;
c) der Durchführung von Ausstellungen im Rahmen der direkten Zusammenarbeit von Kulturinstitutionen;
d) der Förderung von Kontakten und des Informationsaustausches auf den Gebieten des Filmwesens, der Fotografie, der neuen Technologien im Kunstbereich und der audiovisuellen Medien;
e) der Förderung von Kontakten auf den Gebieten der Literatur und des Verlagswesens sowie bei Übersetzungen von Werken der Literatur und der Fachliteratur;
f) der Förderung von Kontakten und der direkten Zusammenarbeit der Bibliotheken;
g) der Förderung von Kontakten und der direkten Zusammenarbeit zwischen den Museen und im Bereich des Kulturdenkmalschutzes;
h) der Entwicklung der Zusammenarbeit im Bereich des immateriellen Kulturerbes;
i) gemeinsamen Projekten der „Plattform Kultur Mitteleuropa“ im Rahmen der „Regionalen Partnerschaft“;
j) kulturellen Gemeinschaftsprojekten der Grenzregionen;
k) der Vorbereitung und Durchführung von jährlichen bilateralen Kulturtreffen (jeweils abwechselnd in der Republik Österreich und in der Tschechischen Republik), in deren Rahmen Kulturschaffende und Kulturorganisationen beider Staaten Projektvorschläge vorstellen und Kooperationsmöglichkeiten besprechen können.
(3) Zur Entwicklung der Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustausches unterstützen die Vertragsparteien im Rahmen ihrer Möglichkeiten Kurzaufenthalte von KünstlerInnen und ExpertInnen.
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