BundesrechtInternationale VerträgeVertretung der Republik Österreich bei der Bearbeitung von Visaanträgen (Ungarn)Art. 9

Art. 9Teilnahme anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und anderer Staaten die den Schengen-Acquis anwenden an den Aktivitäten des Zentrums

In Kraft seit 20. September 2007
Up-to-date