(1) Die slowakische Vertragspartei errichtet auf slowakischem Staatsgebiet, im Gebiet der politischen Gemeinde Jarovce, in der Nähe der Staatsgrenze zur Republik Österreich eine gemeinsame Kontaktdienststelle.
(2) Die slowakische Vertragspartei verpflichtet sich zur Fertigstellung der gemeinsamen Kontaktdienststelle bis spätestens 30. September 2008. Die slowakische Vertragspartei wird dabei den arbeits- und verwaltungsrechtlichen Bestimmungen sowie den infrastrukturellen Anforderungen der österreichischen Vertragspartei entsprechen. Die für das Funktionieren der gemeinsamen Kontaktdienststelle zweckmäßigen Voraussetzungen werden in Abstimmung mit den zuständigen Experten der österreichischen Vertragspartei geschaffen. Die diesbezüglichen Details können gesondert vereinbart werden.
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