Rückverweise
(1) Die Parteien verwenden die in der Verordnung angeführten Termini in der dort festgelegten Bedeutung.
(2) Diese Verwaltungsvereinbarung muss im Einklang mit der Verordnung und der Verordnung der Kommission (EG) 1560/2003 vom 2. September 2003, in der Folge: Durchführungsverordnung, verwendet werden.
Keine Verweise gefunden