Die Vertragsparteien beabsichtigen, die Zusammenarbeit im Transportsektor in allen Formen zu fördern. Dies soll Folgendes beinhalten:
1. Öffentliche Verkehrsmittel
2. Unterirdische Verkehrssysteme
3. Eisenbahnen
4. Signalanlagen und Mautverwaltung
5. Seilbahnsysteme
6. sowie weitere Sektoren, welche von den Vertragsparteien im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt werden.
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