BundesrechtInternationale VerträgeZusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Umwelt, Industrie und Technologie zwischen Österreich und VenezuelaArt. 10

Art. 10

In Kraft seit 01. Juni 2007
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Dieses Abkommen gilt unbeschadet und vorbehaltlich regionaler und internationaler Verpflichtungen der beiden Vertragspartien sowie ihrer gegenwärtigen und künftigen Mitgliedschaft in regionalen und internationalen wirtschaftsrelevanten Zusammenschlüssen.

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