Der Wortlaut des Vertrags über eine Verfassung für Europa in bulgarischer und rumänischer Sprache wird diesem Vertrag beigefügt. Der Wortlaut in diesen Sprachen ist gleichermaßen verbindlich wie der Wortlaut des Vertrags über eine Verfassung für Europa in dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache.
Die Regierung der Italienischen Republik übermittelt der Regierung der Republik Bulgarien und der Regierung Rumäniens eine beglaubigte Abschrift des Vertrags über eine Verfassung für Europa in allen in Absatz 1 genannten Sprachen.
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