BundesrechtInternationale VerträgeEuropäisches Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften - Protokoll Nr. 2Art. 3

Art. 3

In Kraft seit 23. Dezember 2006
Up-to-date

Die Vertragsparteien dieses Protokolls wenden das Rahmenübereinkommen auf die interterritoriale Zusammenarbeit sinngemäß an.

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