Die Republik Albanien verpflichtet sich dazu, auf ihrem Hoheitsgebiet sicherzustellen, dass österreichische Hilfslieferungen für Bildungs- und Forschungseinrichtungen in Albanien von Einfuhrabgaben und –gebühren und anderen Gebühren oder Abgaben befreit sind. Die gemäß diesem Abkommen abgaben- und gebührenfrei eingeführten Gegenstände dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden, sie dürfen nicht ihren/ihre Eigentümer/in wechseln oder anderen Personen zum Gebrauch überlassen werden.
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