(1) Die Vertragsparteien unterstützen die Zusammenarbeit zwischen ihren Hochschulen, wissenschaftlichen Bibliotheken und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen in den beiden Staaten.
(2) Die Vertragsparteien begrüßen direkte Einladungen aller Arten von Hochschullehrer/inne/n sowie von Forscher/inne/n zur Ausübung einer Lehrtätigkeit sowie zur Durchführung von Forschung und zur Weiterentwicklung der Künste, indem sie vorbehaltlich Artikel 10 im Rahmen ihrer innerstaatlichen Vorschriften und finanziellen Möglichkeiten alle erforderlichen Maßnahmen setzen, um Gastaufenthalte in ihren Ländern rechtlich und tatsächlich zu ermöglichen.
(3) Zur Förderung des Unterrichts der Sprache, der Literatur, der Geschichte und der Landeskunde des jeweils anderen Staates entsenden die Vertragsparteien Lektor/inn/en zur Tätigkeit an Hochschulen. Die Vertragsparteien werden vorbehaltlich Artikel 10 im Rahmen ihrer innerstaatlichen Vorschriften und finanziellen Möglichkeiten alles unternehmen, um diesen Austausch sowohl in rechtlicher als auch in materieller Hinsicht zu erleichtern.
(4) Die Vertragsparteien ermutigen zum Studium auf dem Gebiet der jeweils anderen Vertragspartei. Hinsichtlich der Studiengebühren gelten die jeweiligen innerstaatlichen Vorschriften der Vertragsparteien.
(5) Die Vertragsparteien laden Studierende, Graduierte, Hochschullehrer/innen und Forscher/innen der jeweils anderen Vertragspartei ein, sich im Rahmen der jeweiligen Stipendienprogramme der anderen Vertragspartei zu bewerben.
(6) Die Vertragsparteien begrüßen die Teilnahme von Studierenden und Graduierten der jeweils anderen Vertragspartei an ergänzenden Lehrveranstaltungen wie etwa Sommerkursen und Sommerkollegs, unter anderem zur Verbesserung der Sprachkenntnisse und zur Fortbildung in besonderen Fachgebieten.
(7) Die Vertragsparteien ermutigen zu weiteren Kooperationen zwischen den Hochschuleinrichtungen in Albanien und Österreich besonders hinsichtlich der Schaffung eines Europäischen Hochschulraumes im Sinne des Bologna-Prozesses. In diesem Zusammenhang begrüßen beide Vertragsparteien eine verstärkte Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Programme, an denen Albanien teilnimmt.
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