BundesrechtInternationale VerträgeInternationale ArbeitsorganisationArt. 2

Art. 2

In Kraft seit 20. Mai 1954
Up-to-date

20.05.1954

Artikel 2

In der gegenwärtig geltenden Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation fällt der letzte Satz des Artikels 7 Absatz 2 weg.

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