Die zuständigen Behörden für die Umsetzung des gegenständlichen Abkommens sind:
auf österreichischer Seite:
das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen der Republik Österreich
auf chinesischer Seite:
das Landwirtschaftsministerium der Volksrepublik China die Staatliche Allgemeine Verwaltung für Qualitätskontrolle, Inspektion und Quarantäne der Volksrepublik China
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