10.11.1949
Artikel VII
Das vorliegende Protokoll, dessen englische, chinesische, spanische, französische und russische Ausfertigung gleicherweise authentisch sind, wird im Archiv des Sekretariats der Organisation der Vereinten Nationen hinterlegt. Da das Abkommen, welches, wie im Anhang vorgesehen, abgeändert werden soll, nur in Englisch und Französisch abgefaßt ist, gelten die englischen und französischen Ausfertigungen des Anhanges gleicherweise als authentisch, während die chinesische, spanische und russische Ausfertigung als Übersetzungen anzusehen sind. Je eine mit dem Protokoll und dem Anhang gleichlautende beglaubigte Abschrift wird der Generalsekretär jedem Mitgliedstaat des Abkommens vom 14. Dezember 1928, betreffend Wirtschaftsstatistik, sowie allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen übermitteln.
Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten, die von ihren Regierungen gehörig bevollmächtigt sind, das vorliegende Protokoll an dem Tag unterzeichnet, der bei ihrer Unterschrift vermerkt ist.
Geschehen zu Paris, am 9. Dezember 1948.
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