10.11.1949
Artikel III
Das vorliegende Protokoll wird allen Mitgliedstaaten des Abkommens vom 14. Dezember 1928, betreffend internationale Wirtschaftsstatistik, zur Unterzeichnung oder Annahme offenstehen, denen der Generalsekretär zu diesem Zweck ein Exemplar des vorliegenden Protokolls übermittelt hat.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise