Art. 37 — Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs
Rückverweise
Verwahrer
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen ist Verwahrer dieses Übereinkommens und seiner Änderungen sowie der nach den Artikeln 28, 29 und 33 beschlossenen Protokolle und Anlagen.
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