Art. 8 — Abkommen zwischen Österreich und Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie
Rückverweise
Die Vertragsparteien anerkennen die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit einer stärkeren Einbindung von Klein- und Mittelbetrieben in die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und werden zu diesem Zweck innerhalb des gesetzlichen Rahmens ihrer Länder ein entsprechendes Umfeld für die Geschäftstätigkeit fördern.