Die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit kann unter anderem auf folgende Weise durchgeführt werden:
1. Abschluss von Joint Ventures, Errichtung von Repräsentanzen und Niederlassungen;
2. Wissens- und Technologietransfer;
3. Vereinbarungen zur gemeinschaftlichen Produktion mit dem Ziel einer Optimierung der Kapazitätsausnutzung, einer Minimierung von Produktionskosten und einer Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit;
4. Errichtung, Sanierung, Modernisierung, Ausweitung und Automatisierung bestehender Anlagen und Industriebetriebe;
5. Marketing, Beratung und andere Dienstleistungen;
6. Vorbereitung von Machbarkeitsstudien;
7. Informationsaustausch betreffend Lehrlingsausbildung
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