Art. 11 — Abkommen zwischen Österreich und Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie
Das Abkommen gilt unbeschadet und vorbehaltlich regionaler und internationaler Verpflichtungen der beiden Vertragsparteien sowie ihrer gegenwärtigen und künftigen Mitgliedschaft in regionalen oder internationalen wirtschaftsrelevanten Zusammenschlüssen.
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