Art. 10 — Abkommen zwischen Österreich und Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie
Rückverweise
Die Vertragsparteien werden im Bedarfsfall den Abschluss von gesonderten Abkommen in zu bestimmenden Bereichen gegenseitigen Interesses fördern.
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