BundesrechtInternationale VerträgeEuropäische Zahlungsunion - Protokoll§ 2

§ 2

In Kraft seit 23. April 1957
Up-to-date

Vorbehaltlich den Bestimmungen des § 3 tritt dieses Protokoll mit dem heutigen Tage in Kraft; es bleibt so lange in Geltung, bis das Abkommen in Kraft tritt. Die Bestimmungen der Artikel 34, 35 und 36 des Abkommens gelten für dieses Protokoll in derselben Weise wie für das Abkommen.

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