Art. 15 Artikel 15 — Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen
Gliederung
KAPITEL 2 Inspektionsausschüsse
Art. 15 Artikel 15
Rückverweise
Es werden zwei Inspektionsausschüsse für die Schulen eingesetzt, einer für den Kindergarten und die Primarstufe, ein anderer für die Sekundarstufe.
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