(1) Zur Erfüllung dieses Vertrags können die Vertragsparteien folgende personenbezogene Daten einander übermitteln:
a) persönliche Identifikationsdaten von Personen, die sich an Straftätigkeit beteiligen und der Kontakte solcher Personen im Zusammenhang mit einer Straftat: Nachname, eventuell vorheriger Nachname, Name (Namen), sonstige Namen (Pseudonyme, Aliasnamen oder Nachnamen), Geburtsort und datum, Wohnort, Geschlecht, gegenwärtige und eventuell vorherige Staatsangehörigkeit,
b) Angaben des Reisepasses, des Identifikationsdokuments oder eines anderen Reisedokuments (Nummer, Ausstellungsdatum, ausstellende Behörde, Ausstellungsort, Gültigkeitsdauer, territoriale Gültigkeit),
c) Angaben über Finger und Handflächenabdrücke, DNA-Profil beziehungsweise Probe, Beschreibung und Foto der betreffenden Person,
d) sonstige zur Identifizierung der betreffenden Person erforderlichen Angaben.
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