Zur Verwirklichung der Ziele dieses Abkommens wird für Ägypten ein Finanzierungspaket mit geeigneten Verfahren und den erforderlichen Finanzmitteln bereitgestellt.
Die finanzielle Zusammenarbeit konzentriert sich auf folgendes:
Förderung der Reformen zur Modernisierung der Wirtschaft;
Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur;
Förderung von Privatinvestitionen und beschäftigungswirksamen Tätigkeiten;
Reaktion auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der schrittweisen Errichtung einer Freihandelszone auf Ägypten, insbesondere durch Modernisierung und Umstrukturierung der Industrie und Ausbau der Exportkapazitäten Ägyptens;
flankierende sozialpolitische Maßnahmen;
Förderung der Kapazitäten und der fachlichen Kompetenz Ägyptens im Bereich des Schutzes der Rechte an geistigem Eigentum;
gegebenenfalls ergänzende Maßnahmen für die Durchführung bilateraler Abkommen über die Verhütung und Kontrolle der illegalen Einwanderung;
flankierende Maßnahmen für den Erlass und die Anwendung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften.
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