Im Einklang mit den einschlägigen internationalen Übereinkünften und ihren internen Rechtsvorschriften arbeiten die Vertragsparteien in diesem Bereich zusammen und konzentrieren sich dabei insbesondere auf folgendes:
Informationsaustausch über Mittel und Methoden zur Bekämpfung des Terrorismus;
Erfahrungsaustausch über Terrorismusprävention;
gemeinsame Forschung und gemeinsame Studien im Bereich der Terrorismusprävention.
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