(1) Der politische Dialog findet regelmäßig und sooft wie nötig statt, und zwar
a) auf Ministerebene, vor allem im Assoziationsrat;
b) auf der Ebene hoher Beamter, die Ägypten einerseits und die Präsidentschaft des Rates und die Kommission andererseits vertreten;
c) durch volle Nutzung der diplomatischen Kanäle, einschließlich regelmäßiger Informationsgespräche zwischen Beamten, Konsultationen bei internationalen Tagungen und Kontakten zwischen den diplomatischen Vertretern in Drittstaaten;
d) in jeder sonstigen Form, mit der ein nützlicher Beitrag zur Festigung, Entwicklung und Intensivierung des politischen Dialogs geleistet werden kann.
(2) Es findet ein politischer Dialog zwischen dem Europäischen Parlament und der ägyptischen Volksversammlung statt.
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