Die wirtschaftliche Zusammenarbeit wird insbesondere mit folgenden Mitteln durchgeführt:
a) regelmäßiger wirtschaftlicher Dialog zwischen den Vertragsparteien, der alle Bereiche der Gesamtwirtschaftspolitik umfasst;
b) regelmäßiger Informations- und Meinungsaustausch in allen Bereichen der Zusammenarbeit, einschließlich Treffen von Beamten und Fachleuten;
c) Beratung, Vermittlung von Fachwissen und Ausbildung;
d) Durchführung gemeinsamer Aktionen, z. B. Seminare und Workshops;
e) technische und administrative Hilfe sowie Hilfe bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften.
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