Ist der Gegenstand eines Streits technischer Art, so können die beteiligten Staaten eine von ihnen ad hoc eingesetzte Sachverständigengruppe mit dieser Frage befassen. Die Gruppe berät sich mit den beteiligten Staaten und versucht, den Streit zügig ohne Einschaltung verbindlicher Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zu klären.
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