Art. 13 Stärkung bestehender Organisationen und Übereinkünfte — Seerechtsübereinkommen – Erhaltung und Bewirtschaftung gebietsübergreifender Fischbestände
Rückverweise
Die Staaten arbeiten mit dem Ziel zusammen, bestehende subregionale und regionale Fischereiorganisationen und Übereinkünfte im Interesse größerer Wirksamkeit bei der Verabschiedung und Durchführung von Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen für gebietsübergreifende Fischbestände und weit wandernde Fischbestände zu stärken.
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