BundesrechtInternationale VerträgeDoppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Mexiko)Art. 26

Art. 26

In Kraft seit 01. Januar 2005
Up-to-date

Artikel 26

Dieses Abkommen berührt nicht die steuerlichen Vorrechte, die Mitgliedern von diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder auf Grund besonderer Übereinkünfte zustehen.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden