15.08.1977
Artikel 1
Artikel 14 des am 23. September 1910 in Brüssel unterzeichneten Übereinkommens zur einheitlichen Feststellung bestimmter Regeln über Hilfeleistung und Bergung in Seenot wird durch folgende Bestimmungen ersetzt:
(Anm.: es folgt der Wortlaut der Änderung)
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