(1) Der Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland wird im Grenzabschnitt „Salzach“ durch folgende Grenzurkunden bestimmt:
1. die Beschreibung der Staatsgrenze mit Koordinatenverzeichnis (Anlage 1) und
2. die Grenzkarte im Maßstab 1 : 5 000 (Anlage 2: 28 Kartenblätter).
(2) Die in Absatz 1 genannten Anlagen bilden in ihrer Gesamtheit das Grenzurkundenwerk für den Grenzabschnitt „Salzach“.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise