BundesrechtInternationale VerträgeLuftfahrt - Beförderung im int. Luftverkehr (Warschauer Abkommen) - ProtokollArt. 12

Art. 12

In Kraft seit 24. Juni 1971
Up-to-date

24.06.1971

Artikel XII

In Artikel 23 des Abkommens wird die bisherige Bestimmung als Absatz 1 bezeichnet; als Absatz 2 wird hinzugefügt:

(Anm.: Es folgt die Änderung des Art. 23.)

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