Art. 4a a — Übereinkommen über die Gründung der Europäischen Gesellschaft für die chemische Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe (EUROCHEMIC)
Das Grundkapital wird erhöht auf 21,5 Millionen Rechnungseinheiten der Europäischen Zahlungsunion, zerlegt in 430 Aktien mit einem Nennwert von je 50.000 Rechnungseinheiten. Die 30 neuen Aktien (1,500.000) werden der Junta de Energia Nuclear in Madrid zugeteilt.
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