Art. 33 — Satzung der Europäischen Gesellschaft für die chemische Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe (EUROCHEMIC)
Gliederung
TEIL VI
Art. 33
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen durch eingeschriebenen Brief.
Amtliche Bekanntmachungen werden im Moniteur Belge veröffentlicht.
Bei allen anderen Bekanntmachungen entscheidet der Verwaltungsrat, wie sie zu erfolgen haben, und bestimmt gegebenenfalls die Zeitungen, in denen sie erscheinen.
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