27.07.1959
Artikel 24
Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Verwaltungsrates wird ein Protokoll geführt.
Das Protokoll ist vom Sitzungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen.
Protokollabschriften oder -auszüge sind von dem Vorsitzenden oder einem der stellvertretenden Vorsitzenden zu unterzeichnen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise