Die Kosten des Ständigen Büros werden von allen Vertragsstaaten gemeinsam getragen.
Die allgemeinen Kosten, Diäten und Reisekosten der Delegierten der Ständigen Internationalen Kommission, die bei Vollversammlungen der Kommission oder Sitzungen der Unterkommissionen bzw. aus ihrem Verkehr mit dem Ständigen Büro entstehen, gehen zu Lasten ihrer Regierung.
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