Rechtshilfe wird nicht gewährt
(a) wenn sich das Ersuchen auf strafbare Handlungen bezieht, die nach den Rechtsvorschriften der ersuchten Staates ihrer Art nach nicht gerichtlich strafbar sind oder von diesem Staat als politische, als mit solchen zusammenhängende strafbare Handlungen oder als rein militärische strafbare Handlungen angesehen werden;
(b) wenn die Erledigung des Ersuchens nach Auffassung des ersuchten Staates geeignet ist, die Hoheitsrechte, die Sicherheit, die öffentliche Ordnung (ordre public) oder die Verfassungsrechtsordnung dieses Staates zu beeinträchtigen.
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