Dieses Abkommen findet auch auf Investitionen Anwendung, die vor seinem Inkrafttreten durch Investoren einer Vertragspartei im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der letztgenannten Vertragspartei getätigt wurden.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise