Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten
GZ.: 45.24.01/0020e-IV.2a/2003
Das Außenministerium der Republik Österreich entbietet der Botschaft der Republik Ecuador seine Empfehlungen und beehrt sich mitzuteilen, dass die Bundesregierung der Republik Österreich bereit ist, ein Abkommen mit der Regierung der Republik Ecuador über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für die Inhaber von Diplomaten-, Dienst- und Spezialpässen folgenden Inhaltes abzuschließen:
(Anm.: es folgen die Art. 1 bis 7)
Falls die Regierung der Republik Ecuador mit Vorstehendem einverstanden ist, beehre ich mich vorzuschlagen, dass diese Note und die das Einverständnis der Regierung der Republik Ecuador zum Ausdruck bringende Antwortnote ein Abkommen zwischen unseren beiden Staaten bilden sollen, welches am ersten Tag des unmittelbar auf die Durchführung des Notenwechsels folgenden Monats in Kraft tritt.
Das Außenministerium der Republik Österreich benützt diesen Anlass, der Botschaft der Republik Ecuador die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
An die Botschaft der
Republik Ecuador
N. 4-2a-036/2003
Die Botschaft der Republik Ecuador entbietet dem Außenministerium der Republik Österreich seine Empfehlungen und beehrt sich, den Empfang seiner Note GZ 45.24.01/0020e-IV.2a/2003 vom 23. Mai 2003 zu bestätigen, welche wie folgt lautet:
(Anm.: es folgt der Text der Note)
Die Botschaft der Republik Ecuador beehrt sich zu bestätigen, dass die Regierung der Republik Ecuador mit den oben angeführten Bestimmungen einverstanden ist und dass die Note des Außenministeriums der Republik Österreich und diese Antwortnote ein Abkommen zwischen unseren beiden Staaten bilden, welches am ersten Tag des unmittelbar auf die Durchführung des Notenwechsels folgenden Monats in Kraft tritt.
Die Botschaft der Republik Ecuador benützt diesen Anlass, dem Außenministerium der Republik Österreich die Versicherung ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Wien, am 23. Mai 2003
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